Aussiedler-
aufnahmeverfahren
Aussiedler mussten im Herkunftsland einen Aufnahmeantrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Nach Genehmigung erhielten sie einen Aufnahmebescheid, der die Einreise ermöglichte. Die Ausreise wurde durch finanzielle Hilfe und Koordination erleichtert.

Neuregelungen durch das Kriegsfolgenbereinigungs-
gesetz
Ab 1993 wurde die Kategorie „Spätaussiedler“ eingeführt, die sich auf Personen bezog, die nach dem 31. Dezember 1992 ausgereist sind. Voraussetzungen: deutsche Abstammung, familiäre Vermittlung deutscher Kultur und ein Bekenntnis zur deutschen Nationalität. Angehörige konnten vor der Ausreise einbezogen werden.

Sprachtests
Sprachkenntnisse wurden Pflicht. Tests prüften einfache Deutschkenntnisse. Personen ohne ausreichende Kenntnisse konnten in den Bescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden.

Zuwanderungsgesetz
Nun mussten auch Angehörige Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachweisen, um aufgenommen zu werden. Die Sprachtests konnten an deutschen Auslandsvertretungen oder durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts absolviert werden. Dies führte dazu, dass Angehörige ohne Deutschkenntnisse nur schwer nachreisen konnten.

Integration
Nach Ankunft in Deutschland wurden Spätaussiedler auf die Bundesländer verteilt oder in das Grenzdurchgangslager Friedland, welches eine bundesweite Erstaufnahmestelle für Spätaussiedler*innen war, geschickt. Viele zogen jedoch in Städte ihrer Wahl, wodurch Gebiete mit hoher Aussiedlerdichte entstanden. Um Integration zu fördern, wurden Sprachkurse, Modellprojekte und gemeinwesenorientierte Maßnahmen ins Leben gerufen.
